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jazzopen

Hausordnung

HAUSORDNUNG: jazzopen stuttgart

§ 1

Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände des jazzopen festivals und die damit verbundenen Flächen.

§ 2

Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Schädigung von Personen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten sowie die das Festivalgelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.

§ 3

Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Sicherheitsbestimmungen das Mitbringen von Getränken (ausschließlich alkoholfrei) nur bis max. 0,5-Liter-Gefäßgröße pro Person im Tetra Pak gestattet ist. Die Mitnahme von größeren Verpackungseinheiten (über 0,5l) sowie sperrigen Gegenstände, Glas, PET oder Dosen ist untersagt.

§ 4

Es ist nicht gestattet,

1. ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten, die Berechtigung kann nur vom Veranstalter oder dem Geländemanagement erteilt werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. bei Platzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen,

3. sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten,

4. auf den Stühlen und Bänken zu stehen, 5. die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten,

6. das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht genehmigten Plätzen abzustellen

7. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu ĂĽbersteigen oder zu erklettern,

8. gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Glas- und PET-Flaschen, Tetrapack über 0,5l, Dosen, Waffen, Regenschirme, Fahnenstangen, Decken sowie Gasdruckflaschen jedweder Art mitzuführen und zu benutzen,

9. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen,

10. Rucksäcke ab einer Größe von 30cm x 30cm, Taschen (außer Damenhandtaschen bis zu einer Größe von 30cm x 30cm), Kinderwagen, sperrige Picknickkörbe und sperrige Kühltaschen, Leitern, sowie eigene Sitzgelegenheiten jedweder Art, Kisten und ähnliche Gegenstände in den Veranstaltungsort mitzunehmen,

11. Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen,

12. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen,

13. Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen,

14. bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben,

15. Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen. Wir haben jedoch nichts dagegen, wenn die Besucher ein Smartphone oder eine sogenannte Pocket-Kamera mitfĂĽhren um ein Erinnerungsfoto von ihrem Konzertbesuch machen. Kameras mit Wechselobjektiven sind generell NICHT gestattet! Fotoakkreditierungen sind ausschlieĂźlich fĂĽr die rezensierenden Presse vorgesehen.

§ 5

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch Verweisung von den jazzopen, ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und/oder Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden. Der Ordnungsdienst ist berechtigt im Namen des Betreibers/ Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen. Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.

§ 6

Kindern unter 3 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 3 und 13 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren erhalten freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch. Des Weiteren gilt das Jugendschutzgesetz.