
TERMS AND CONDITIONS
agb
Online-Shop & Tickets
Stand: August 2025
§1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Opus Festivals GmbH (nachfolgend „wir“ oder „uns“) und dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die Opus Festivals GmbH als beauftragten und bevollmächtigten Handelsvertreter mit der Abwicklung des Kartenkaufs einschließlich des Versands.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(5) „Kunde“ im Sinne dieser AGB bezeichnet sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie sonstige zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.
(2) Mit Abgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Zugang der Bestellung wird unverzüglich bestätigt; diese Bestätigung stellt jedoch noch keine Annahme dar. Die Annahme kann ausdrücklich erklärt oder mit der Versandbestätigung verbunden werden.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen – z. B. nach Bonitätsprüfung oder bei Verstößen gegen Verkaufsbedingungen (etwa Umgehung von Kaufbeschränkungen durch Mehrfachanmeldungen) – abzulehnen. Ebenso kann die Anzahl bestellbarer Tickets pro Haushalt begrenzt werden.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Bei Nichtverfügbarkeit oder nur teilweiser Verfügbarkeit wird der Kunde umgehend informiert; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
(5) Preise können über dem aufgedruckten Kartenpreis liegen. Der Gesamtpreis inklusive Gebühren ist mit Vertragsschluss fällig.
(6) Bei Bestellungen über das Internet oder Call-Center können Service- und Versandkosten anfallen. Diese werden im Warenkorb bzw. telefonisch transparent mitgeteilt. Es entstehen keine weiteren, nicht ausgewiesenen Kosten.
Gutscheine
(1) Nach dem Kauf eines Gutscheins über den Jazz Open Ticketshop erhält der Kunde eine Datei mit einem Gutscheincode.
(2) Gutscheine sind ausschließlich einlösbar.
(3) Pro Bestellung kann nur ein Gutschein verwendet werden.
(4) Über etwaige Restbeträge wird ein neuer Gutscheincode ausgestellt.
(5) Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.
(6) Geschenkgutscheine sind vom Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
(7) Die Weitergabe des Gutscheins an Dritte ist erlaubt. In diesem Fall darf der ursprüngliche Käufer den Code nicht weiterverwenden oder weitergeben.
(8) Die Verjährungsfrist für Geschenkgutscheine beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres des Vertragsschlusses (§ 195 BGB).
§ 3 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Bei Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Ware (z. B. Pfändungen), sowie über Schäden, Vernichtung oder einen Wohnsitzwechselzu informieren.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag und die Rückforderung der Ware vor.
§ 4 Weiterverkauf von Eintrittskarten
(1) Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet.
(2) Ein privater Weiterverkauf ist nur zum Originalpreis zuzüglich nachweisbarer Gebühren (z. B. Versandkosten) und maximal bis zu 25 % Aufschlag zulässig.
(3) Bei Verstoß kann der Veranstalter den Zutritt zur Veranstaltung verweigern.
§ 5 Widerrufsrecht
(1) Für den Kauf von Eintrittskarten besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, bei denen für die Leistung ein spezifischer Termin vorgesehen ist. Jede Bestellung von Tickets ist daher mit Vertragsbestätigung bindend und verpflichtet zur Zahlung.
Für den Kauf von Waren gilt:
(3) Verbraucher haben das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
(4) Der Widerruf ist schriftlich (z. B. per E-Mail oder Brief) oder durch Rücksendung der Ware zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
(5) Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen u. a. bei:
- Lieferung digitaler Inhalte (z. B. per E-Mail),
- versiegelter Ware wie Audio-/Videoaufzeichnungen oder Software, wenn das Siegel entfernt wurde,
- maßgefertigten oder eindeutig personalisierten Artikeln,
- verderblichen Waren oder Produkten mit überschrittenem Verfallsdatum.
(6) Im Falle des Widerrufs hat der Kunde die Ware zurückzusenden, sofern sie per Paket versendet werden kann.
(7) Bei Rücksendendungen trägt der Kunde die Rücksendekosten, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
(8) Der Kunde haftet für einen etwaigen Wertverlust der Ware, wenn dieser auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht.
§ 6 Haftung
(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haften wir nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Gegenüber Unternehmern haften wir nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung sowie bei uns zurechenbaren Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Für Inhalte verlinkter externer Websites übernehmen wir keine Haftung. Bei Bekanntwerden rechtswidriger Inhalte werden wir entsprechende Links umgehend entfernen.
(5) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die durch schuldhafte Verstöße des Kunden gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB entstehen.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Kunde wurde über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert. Details finden sich in der Datenschutzerklärung.
(2) Der Kunde willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Jazz Open
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND BESUCHERINFORMATIONEN JAZZ OPEN STUTTGART
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen dem Kunden und der Opus Festivals GmbH, Mörikestraße 20, 70178 Stuttgart (nachfolgend „OPUS“ genannt) geschlossenen Konzertbesucherverträge.
2. Eintrittskartenerwerb
(1) Eintrittskarten können nur im Jazz Open Ticket-Shop unter https://tickets.jazzopen.com erworben werden.
(2) Für die Abwicklung des Erwerbs der Eintrittskarten gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Opus Festivals GmbH.
3. Zutrittsberechtigung
Kindern unter 3 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 3 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren erhalten freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch.
4. Sicherheitskontrollen
Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. OPUS ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände, wie Foto- und/oder Film-Profi-Equipment, Getränkedosen oder – flaschen, Regenschirme, Waffen und Messer jeglicher Art oder Feuerwerkskörper bei sich führt.
5. Ausschluss von Besuchern
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches), ist OPUS berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht OPUS von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
6. Verbot und Gestattung von Bild- und Tonaufzeichnungen
Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Mobilfunktelefone mit Kamerafunktion zugelassen. Die Aufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken erfolgen.
Jegliche Nutzung außerhalb privater Zwecke ist nicht gestattet. Bitte achten Sie auf den sorgsamen Umgang in den sozialen Netzwerken und teilen Sie die Bilder nur mit Freunden, mit denen Sie durch ein persönliches Band von Beziehungen (vgl. § 15 Absatz 3 UrhG) verbunden sind. Andernfalls ist die Wiedergabe öffentlich und nicht mehr privat und von der Gestattung nicht umfasst und daher rechtswidrig.
Die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art sowie Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art wie z. B. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte ist untersagt.
OPUS kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen.
7. Weiterverkauf der Eintrittskarten
Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet.
Im Fall des privaten Weiterverkaufs, dürfen die Eintrittskarten nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, veräußert werden.
8. Programmänderungen im Vorprogramm
Für den Fall, dass eine Vorband absagt oder wegen Krankheit ausfällt und OPUS daran kein Verschulden trifft, ist OPUS bemüht, eine angemessene Vorband zu verpflichten und ist insoweit zur Programmänderung im Vorprogramm zum Hauptact berechtigt. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage oder des Ausfalls einzelner Künstler(gruppen) als Vorband bestehen in diesem Fall nicht.
9. Witterung bei Open Air
Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Aufgrund von Witterungseinflüssen kann es zu Unterbrechungen kommen. OPUS ist bemüht, Unterbrechungen zu vermeiden. Im Fall der Undurchführbarkeit des Konzertes wegen höherer Gewalt, insbesondere bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Besucher (z. B. Starkregen, Orkan, starker Hagel) muss das Konzert abgesagt bzw. abgebrochen werden.
10. Anweisungen und Informationen
Den Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort ist Folge zu leisten.
Aktuelle Hinweise und Informationen können tagesaktuell über die Festivalwebsite www.jazzopen.com sowie die social-media-Seite www.facebook.com/JazzOpen/ abgerufen werden.
11. Ausfall oder Abbruch wegen Terror
Für den Fall, dass die Veranstaltung ganz oder teilweise wegen einer Bombendrohung, eines terroristischen Anschlags oder der drohenden Gefahr eines solchen (höhere Gewalt) vom Sicherheitskreis der Veranstaltungsleitung oder von den zuständigen Behörden (insb. Ordnungsbehörde) abgesagt wird, und den Veranstalter keinerlei Verschulden trifft, besteht der Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder bereits getätigter Aufwendungen nicht.
12. Haftung
Die vertragliche und gesetzliche Haftung von OPUS für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die OPUS vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von einfacher Fahrlässigkeit von OPUS für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch OPUS. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung Von OPUS – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für OPUS bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von OPUS für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von OPUS.
HINWEIS: Alternative Streitbeilegung für Verbraucher
1. Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
2. Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
EINWILLIGUNG zu AUFNAHME und VERWERTUNG
- von Bild- und Tonaufnahmen von Besuchern
- soweit diese über die gesetzliche Ausnahme von § 23 Nr. 3 Kunsturhebergesetz hinausgeht.
Der Besucher willigt ein, dass OPUS oder im Auftrag von OPUS handelnde Dritte Aufnahmen auf der Veranstaltung mit dem Bildnis des Besuchers anfertigen dürfen, in welchem er sich in der Öffentlichkeit bewegt, zeitlich unbegrenzt für Werbezwecke der JAZZ OPEN in den gängigen Medien online und Print verwenden dürfen, insbesondere in social-media-Kanälen, der JAZZ OPEN-Website, JAZZ OPEN-Flyern, JAZZ OPEN-Programmheften sowie zu Zwecken der Presseberichterstattung.
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Hausordnung
HAUSORDNUNG: Jazz Open stuttgart
§ 1
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände des Jazz Open festivals und die damit verbundenen Flächen.
§ 2
Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Schädigung von Personen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten sowie die das Festivalgelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.
§ 3
Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Sicherheitsbestimmungen das Mitbringen von Getränken (ausschließlich alkoholfrei) nur bis max. 0,5-Liter-Gefäßgröße pro Person im Tetra Pak gestattet ist. Die Mitnahme von größeren Verpackungseinheiten (über 0,5l) sowie sperrigen Gegenstände, Glas, PET oder Dosen ist untersagt.
§ 4
Es ist nicht gestattet,
1. ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten, die Berechtigung kann nur vom Veranstalter oder dem Geländemanagement erteilt werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
2. bei Platzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen,
3. sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten,
4. auf den Stühlen und Bänken zu stehen,
5. die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten,
6. das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht genehmigten Plätzen abzustellen
7. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern,
8. gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Glas- und PET-Flaschen, Tetrapack über 0,5l, Dosen, Waffen, Regenschirme, Fahnenstangen, Decken sowie Gasdruckflaschen jedweder Art mitzuführen und zu benutzen,
9. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen,
10. Rucksäcke ab einer Größe von 30cm x 30cm, Taschen (außer Damenhandtaschen bis zu einer Größe von 30cm x 30cm), Kinderwagen, sperrige Picknickkörbe und sperrige Kühltaschen, Leitern, sowie eigene Sitzgelegenheiten jedweder Art, Kisten und ähnliche Gegenstände in den Veranstaltungsort mitzunehmen,
11. Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen,
12. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen,
13. Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen,
14. bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben,
15. Cannabis auf dem Festivalgelände zu konsumieren,
16. illegale Drogen auf dem Festivalgelände zu konsumieren,
17. Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen. Wir haben jedoch nichts dagegen, wenn die Besucher ein Smartphone oder eine sogenannte Pocket-Kamera mitführen um ein Erinnerungsfoto von ihrem Konzertbesuch machen. Kameras mit Wechselobjektiven sind generell NICHT gestattet! Fotoakkreditierungen sind ausschließlich für die rezensierenden Presse vorgesehen.
Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen ist OPUS berechtigt, die Besucher*innen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht OPUS von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
§ 5
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch Verweisung von den Jazz Open, ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und/oder Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden. Der Ordnungsdienst ist berechtigt im Namen des Betreibers/ Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen. Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.
§ 6
Kindern unter 3 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 3 und 13 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren erhalten freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch. Des Weiteren gilt das Jugendschutzgesetz.
Status: August 2025
§1 General Provisions
(1) These General Terms and Conditions (GTC) apply to all business relationships between Opus Festivals GmbH (hereinafter referred to as “we” or “us”) and the customer. The version valid at the time of the conclusion of the contract shall be decisive.
(2) By ordering tickets, the customer commissions Opus Festivals GmbH, as the appointed and authorised commercial agent, to handle the ticket purchase, including shipping.
(3) Consumers within the meaning of these GTC are natural persons who enter into a legal transaction for purposes that are predominantly outside their trade, business, or profession.
(4) Entrepreneurs are natural or legal persons or partnerships with legal capacity who, when concluding a legal transaction, act in the exercise of their trade, business, or profession.
(5) “Customer” within the meaning of these GTC refers to both consumers and entrepreneurs.
(6) Deviating, conflicting, or supplementary terms and conditions of the customer shall not become part of the contract unless their validity has been expressly agreed in writing.
§ 2 Conclusion of Contract and Payment Terms
(1) Our offers are non-binding. Technical modifications and other reasonable deviations remain reserved.
(2) By placing an order, the customer makes a binding offer to conclude a contract. Receipt of the order will be confirmed without delay; however, this confirmation does not yet constitute acceptance. Acceptance may be expressly declared or combined with the shipping confirmation.
(3) We reserve the right to reject orders – e.g., following a credit check or in the event of violations of sales conditions (such as circumventing purchase limits through multiple registrations). The number of tickets available per household may also be limited.
(4) The conclusion of the contract is subject to our own receipt of supplies. If the goods are unavailable or only partially available, the customer will be informed without delay; any payments already made will be refunded.
(5) Prices may be higher than the printed ticket price. The total price, including fees, is due upon conclusion of the contract.
(6) For orders placed via the internet or call centre, service and shipping charges may apply. These will be clearly communicated in the shopping cart or by phone. No additional undisclosed costs will be incurred.
Vouchers
(1) After purchasing a voucher via the Jazz Open ticket shop, the customer will receive a file containing a voucher code.
(2) Vouchers can only be redeemed for purchases.
(3) Only one voucher can be used per order.
(4) Any remaining balance will be issued as a new voucher code.
(5) Subsequent redemption is not possible.
(6) Gift vouchers are excluded from the right of withdrawal and return. Cash payment is not possible.
(7) The transfer of the voucher to third parties is permitted. In such cases, the original purchaser may not reuse or share the code.
(8) The limitation period for gift vouchers is three years from the end of the year in which the contract was concluded (§ 195 BGB).
§ 3 Retention of Title
(1) For consumers, we retain ownership of the goods until full payment of the purchase price.
(2) For entrepreneurs, the goods remain our property until all claims arising from the ongoing business relationship have been settled in full.
(3) The customer is obliged to inform us immediately of any third-party access to the goods (e.g., seizure), as well as of any damage, destruction, or change of address.
(4) In the event of conduct contrary to the contract, in particular in the event of payment default, we reserve the right to withdraw from the contract and reclaim the goods.
§ 4 Resale of Tickets
(1) The commercial resale of tickets is not permitted.
(2) Private resale is only permitted at the original price plus verifiable fees (e.g., shipping costs) and up to a maximum surcharge of 25%.
(3) In the event of a violation, the organiser may deny entry to the event.
§ 5 Right of Withdrawal
(1) There is no right of withdrawal for the purchase of tickets.
(2) No right of withdrawal exists in accordance with § 312g (2) no. 9 BGB, as these are services related to leisure activities for which a specific date is provided. Each ticket order is therefore binding upon confirmation of the contract and obligates payment.
For the purchase of goods:
(3) Consumers have the right to withdraw from the contract within 14 days of receiving the goods without stating any reasons.
(4) Withdrawal must be declared in writing (e.g., by email or letter) or by returning the goods. Timely dispatch is sufficient to meet the deadline.
(5) Exceptions to the right of withdrawal include:
- Delivery of digital content (e.g., by email),
- Sealed goods such as audio/video recordings or software, if the seal has been removed,
- Custom-made or clearly personalised items,
- Perishable goods or products with an expired shelf life.
(6) In the event of withdrawal, the customer must return the goods if they can be sent by parcel.
(7) The customer bears the cost of returning the goods, provided the goods supplied are as ordered.
(8) The customer is liable for any loss in value if it is due to handling beyond what is necessary to establish the nature, characteristics, and functioning of the goods.
§ 6 Liability
(1) In the event of a slightly negligent breach of duty, we shall only be liable for foreseeable damage typical for the contract.
(2) Towards entrepreneurs, we shall not be liable for slightly negligent breaches of non-essential contractual obligations.
(3) The limitations of liability do not apply to claims arising from product liability or to damages attributable to us resulting in injury to life, body, or health.
(4) We assume no liability for the content of linked external websites. If unlawful content becomes known, we will remove such links without delay.
(5) The customer shall indemnify us against third-party claims arising from culpable violations of statutory provisions or these GTC by the customer.
§ 7 Data Protection
(1) The customer has been informed about the type, scope, and purpose of the processing of personal data. Details can be found in the privacy policy.
(2) The customer consents to the collection, processing, and use of their personal data. This consent can be revoked at any time with effect for the future.
§ 8 Final Provisions
(1) German law shall apply.
(2) For consumers, this choice of law applies only insofar as it does not deprive them of mandatory protections under the laws of the country in which they have their habitual residence.
(3) If the customer is a merchant, a legal entity under public law, or a special fund under public law, the exclusive place of jurisdiction shall be our registered office. The same applies if the customer has no general place of jurisdiction in Germany.
(4) Should any provision of these GTC be or become invalid in whole or in part, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected. In place of the invalid provision, a provision shall apply that comes closest to the economic purpose of the invalid one.
GENERAL TERMS AND CONDITIONS AND VISITOR INFORMATION JAZZ OPEN STUTTGART
1. Scope
These General Terms and Conditions (hereinafter referred to as “GTC”) apply to all concert visitor contracts concluded between the customer and Opus Festivals GmbH, Mörikestraße 20, 70178 Stuttgart (hereinafter referred to as “OPUS”).
2. Purchase of admission tickets
(1)Tickets can only be purchased in the Jazz Open ticket shop at https://tickets.jazzopen.com .
(2) The General Terms and Conditions of Opus Festivals GmbH apply exclusively to the purchase of tickets.
3. Access authorization
Children under 3 years of age are not permitted access to the event site. Children between the ages of 3 and 14 are only allowed to attend the concerts when accompanied by a person with legal guardianship. With parental permission, young people between the ages of 14 and 18 are admitted to concerts until midnight without being accompanied by a legal guardian. Children between 3 and 6 years of age receive free entry without the need for a seat.
4. Security checks
Upon entry to the event site, a security check will be carried out by the security service for reasons of safety and order as well as to avoid waste. OPUS is entitled to refuse access to the event if the visitor is not carrying permitted items, such as professional photography and/or film equipment, beverage cans or bottles, umbrellas, weapons and knives of any kind or fireworks.
5. Exclusion of visitors
If there is an important reason, in particular if a visitor commits criminal offenses on the event site (e.g. assault, theft, drug trafficking) or sets off fireworks or endangers other visitors (e.g. through crowd surfing or similar), OPUS is entitled to exclude the visitor from the event . If OPUS exercises its right of exclusion, the admission ticket will lose its validity. A claim for re-admission or a refund of the purchase price is excluded.
6. Prohibition and permission of image and sound recordings
Only 35mm cameras and cell phones with camera functions are permitted on the event site. The recordings may only be made for private purposes.
Any use outside of private purposes is not permitted. Please be careful when using social networks and only share the images with friends with whom you are connected through a personal bond of relationships (see Section 15 Paragraph 3 of the Copyright Act). Otherwise, the reproduction is public and no longer private and is not covered by the permit and is therefore unlawful.
The transport of SLR cameras, cameras with zoom lenses or with video functions of any kind as well as video cameras and audio recording devices of all kinds, such as: B. tape recorders, MP3 recorders and dictation machines are prohibited.
OPUS may refuse the visitor entry to the event site unless the visitor is willing to leave the unauthorized devices behind.
7. Resale of tickets
Commercial resale of tickets is not permitted.
In the case of private resale, the tickets may not be sold at a higher price than the printed ticket price plus proven fees that were charged when the ticket was purchased.
8. Program changes in the pre-program
In the event that a supporting act cancels or is unavailable due to illness and OPUS is not at fault, OPUS will endeavor to hire an appropriate supporting act and is therefore entitled to change the program in the preliminary program to the main act. In this case, the visitor has no claims due to the cancellation or the failure of individual artists (groups) as opening acts.
9. Weather at Open Air
The concert generally takes place in all weather conditions. Interruptions may occur due to weather conditions. OPUS endeavors to avoid interruptions. If the concert cannot be carried out due to force majeure, especially if there is a weather-related threat to the life and limb of visitors (e.g. heavy rain, hurricane, heavy hail), the concert must be canceled or stopped.
10. Instructions and Information
The instructions of the security staff on site must be followed.
Current notices and information can be accessed daily via the festival website www.jazzopen.com and the social media page www.facebook.com/JazzOpen/.
11. Failure or cancellation due to terrorism
In the event that the event is canceled in whole or in part due to a bomb threat, a terrorist attack or the imminent danger of such (force majeure) by the event management's security circle or by the responsible authorities (especially regulatory authorities), and the organizer is not at fault in any way , there is no entitlement to reimbursement of the ticket price or expenses already incurred.
12. Liability
The contractual and legal liability of OPUS for damages of any kind is excluded. This exclusion does not apply to damages that OPUS caused intentionally or through gross negligence, in cases of simple negligence on the part of OPUS to damages based on injury to life, body or health, as well as to simple negligent violations of essential contractual obligations by OPUS. Essential contractual obligations are all obligations whose fulfillment enables the proper execution of the contract and on whose compliance the visitor regularly trusts and can rely.
In cases of simply negligent violation of essential contractual obligations, OPUS' liability - with the exception of damage to life, body or health - is limited to the damage typical for the contract and foreseeable for OPUS when the contract was concluded or the breach of duty was committed.
The above exclusions and limitations of liability also apply to the liability of OPUS for its bodies, employees and vicarious agents as well as the personal liability of the bodies, employees and vicarious agents of OPUS.
NOTE: Alternative dispute resolution for consumers
1. If the buyer is a consumer and purchased the ticket online, the organizer points out that the European Commission provides a platform for online dispute resolution: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
2. If the visitor did not purchase the ticket online, the organizer points out that he is not prepared to take part in a dispute resolution procedure according to the Consumer Dispute Settlement Act.
3. A consumer is any natural person who purchases a ticket for purposes that cannot primarily be attributed to their commercial or independent professional activity.
CONSENT for RECORDING and USING
- image and sound recordings of visitors
- insofar as this goes beyond the legal exception of Section 23 No. 3 of the Art Copyright Act.
The visitor agrees that OPUS or third parties acting on behalf of OPUS may take photographs of the event with the visitor's portrait in which he or she moves in public and use them for JAZZ OPEN's advertising purposes in common online and print media for an unlimited period of time , especially in social media channels, the JAZZ OPEN website, JAZZ OPEN flyers, JAZZ OPEN program booklets and for press reporting purposes.