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Online-Shop & Tickets

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop und für unsere Tickets finden Sie hier.

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ALLGEMEINE GESCHĂ„FTSBEDINGUNGEN UND BESUCHERINFORMATIONEN JAZZOPEN STUTTGART
1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen dem Kunden und der OPUS Festival-, Veranstaltungs- und Management GmbH, Mörikestraße 20, 70178 Stuttgart (nachfolgend „OPUS“ genannt) geschlossenen Konzertbesucherverträge.

2. Eintrittskartenerwerb

(1) Eintrittskarten können nur im jazzopen Ticket-Shop unter https://jazzopen.online-ticket.de/ erworben werden.
(2) Für die Abwicklung des Erwerbs der Eintrittskarten gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Opus GmbH.

3. Zutrittsberechtigung

Kindern unter 3 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 3 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren erhalten freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch.

4. Sicherheitskontrollen

Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. OPUS ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände, wie Foto- und/oder Film-Profi-Equipment, Getränkedosen oder – flaschen, Regenschirme, Waffen und Messer jeglicher Art oder Feuerwerkskörper bei sich führt.

5. Ausschluss von Besuchern

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches), ist OPUS berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht OPUS von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

6. Verbot und Gestattung von Bild- und Tonaufzeichnungen

Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Mobilfunktelefone mit Kamerafunktion zugelassen. Die Aufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken erfolgen.
Jegliche Nutzung außerhalb privater Zwecke ist nicht gestattet. Bitte achten Sie auf den sorgsamen Umgang in den sozialen Netzwerken und teilen Sie die Bilder nur mit Freunden, mit denen Sie durch ein persönliches Band von Beziehungen (vgl. § 15 Absatz 3 UrhG) verbunden sind. Andernfalls ist die Wiedergabe öffentlich und nicht mehr privat und von der Gestattung nicht umfasst und daher rechtswidrig.
Die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art sowie Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art wie z. B. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte ist untersagt.
OPUS kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen.

7. Weiterverkauf der Eintrittskarten

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet.
Im Fall des privaten Weiterverkaufs, dürfen die Eintrittskarten nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, veräußert werden.

8. Programmänderungen im Vorprogramm

Für den Fall, dass eine Vorband absagt oder wegen Krankheit ausfällt und OPUS daran kein Verschulden trifft, ist OPUS bemüht, eine angemessene Vorband zu verpflichten und ist insoweit zur Programmänderung im Vorprogramm zum Hauptact berechtigt. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage oder des Ausfalls einzelner Künstler(gruppen) als Vorband bestehen in diesem Fall nicht.

9. Witterung bei Open Air

Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Aufgrund von Witterungseinflüssen kann es zu Unterbrechungen kommen. OPUS ist bemüht, Unterbrechungen zu vermeiden. Im Fall der Undurchführbarkeit des Konzertes wegen höherer Gewalt, insbesondere bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Besucher (z. B. Starkregen, Orkan, starker Hagel) muss das Konzert abgesagt bzw. abgebrochen werden.

10. Anweisungen und Informationen

Den Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort ist Folge zu leisten.
Aktuelle Hinweise und Informationen können tagesaktuell über die Festivalwebsite www.jazzopen.com sowie die social-media-Seite www.facebook.com/JazzOpen/ abgerufen werden.

11. Ausfall oder Abbruch wegen Terror

Für den Fall, dass die Veranstaltung ganz oder teilweise wegen einer Bombendrohung, eines terroristischen Anschlags oder der drohenden Gefahr eines solchen (höhere Gewalt) vom Sicherheitskreis der Veranstaltungsleitung oder von den zuständigen Behörden (insb. Ordnungsbehörde) abgesagt wird, und den Veranstalter keinerlei Verschulden trifft, besteht der Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder bereits getätigter Aufwendungen nicht.

12. Haftung

Die vertragliche und gesetzliche Haftung von OPUS für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die OPUS vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von einfacher Fahrlässigkeit von OPUS für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch OPUS. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung Von OPUS – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für OPUS bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von OPUS für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von OPUS.

HINWEIS: Alternative Streitbeilegung fĂĽr Verbraucher

1. Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt: www.ec.europa.eu/consumers/odr.

2. Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

EINWILLIGUNG zu AUFNAHME und VERWERTUNG

- von Bild- und Tonaufnahmen von Besuchern

- soweit diese über die gesetzliche Ausnahme von § 23 Nr. 3 Kunsturhebergesetz hinausgeht.

Der Besucher willigt ein, dass OPUS oder im Auftrag von OPUS handelnde Dritte Aufnahmen auf der Veranstaltung mit dem Bildnis des Besuchers anfertigen dürfen, in welchem er sich in der Öffentlichkeit bewegt, zeitlich unbegrenzt für Werbezwecke der JAZZOPEN in den gängigen Medien online und Print verwenden dürfen, insbesondere in social-media-Kanälen, der JAZZOPEN-Website, JAZZOPEN-Flyern, JAZZOPEN-Programmheften sowie zu Zwecken der Presseberichterstattung.

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Hausordnung

HAUSORDNUNG: jazzopen stuttgart

§ 1

Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände des jazzopen festivals und die damit verbundenen Flächen.

§ 2

Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Schädigung von Personen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten sowie die das Festivalgelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.

§ 3

Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Sicherheitsbestimmungen das Mitbringen von Getränken (ausschließlich alkoholfrei) nur bis max. 0,5-Liter-Gefäßgröße pro Person im Tetra Pak gestattet ist. Die Mitnahme von größeren Verpackungseinheiten (über 0,5l) sowie sperrigen Gegenstände, Glas, PET oder Dosen ist untersagt.

§ 4

Es ist nicht gestattet,

1. ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten, die Berechtigung kann nur vom Veranstalter oder dem Geländemanagement erteilt werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. bei Platzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen,

3. sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten,

4. auf den Stühlen und Bänken zu stehen,

5. die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten,

6. das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht genehmigten Plätzen abzustellen

7. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu ĂĽbersteigen oder zu erklettern,

8. gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Glas- und PET-Flaschen, Tetrapack über 0,5l, Dosen, Waffen, Regenschirme, Fahnenstangen, Decken sowie Gasdruckflaschen jedweder Art mitzuführen und zu benutzen,

9. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen,

10. Rucksäcke ab einer Größe von 30cm x 30cm, Taschen (außer Damenhandtaschen bis zu einer Größe von 30cm x 30cm), Kinderwagen, sperrige Picknickkörbe und sperrige Kühltaschen, Leitern, sowie eigene Sitzgelegenheiten jedweder Art, Kisten und ähnliche Gegenstände in den Veranstaltungsort mitzunehmen,

11. Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen,

12. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen,

13. Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen,

14. bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben,

15. Cannabis auf dem Festivalgelände zu konsumieren,

16. illegale Drogen auf dem Festivalgelände zu konsumieren,

17. Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen. Wir haben jedoch nichts dagegen, wenn die Besucher ein Smartphone oder eine sogenannte Pocket-Kamera mitfĂĽhren um ein Erinnerungsfoto von ihrem Konzertbesuch machen. Kameras mit Wechselobjektiven sind generell NICHT gestattet! Fotoakkreditierungen sind ausschlieĂźlich fĂĽr die rezensierenden Presse vorgesehen.

Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen ist OPUS berechtigt, die Besucher*innen von der Veranstaltung auszuschlieĂźen. Macht OPUS von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf RĂĽckerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

§ 5

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch Verweisung von den jazzopen, ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und/oder Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden. Der Ordnungsdienst ist berechtigt im Namen des Betreibers/ Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen. Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.

§ 6

Kindern unter 3 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 3 und 13 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren erhalten freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch. Des Weiteren gilt das Jugendschutzgesetz.